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   BFH, 30.04.2009 - V R 4/07   

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https://dejure.org/2009,715
BFH, 30.04.2009 - V R 4/07 (https://dejure.org/2009,715)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2009 - V R 4/07 (https://dejure.org/2009,715)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2009 - V R 4/07 (https://dejure.org/2009,715)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 4 und 6a Satz 1; FGO § 139 Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • openjur.de

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 4 und 6a Satz 1; FGO § 139 Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 15a Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 4 und 6a Satz 1; FGO § 139 Abs. 4; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
    Vorsteuerberichtigung und Geschäftsveräußerung durch Übertragung eines (teilweise) vermieteten oder verpachteten bebauten Grundstücks

  • Betriebs-Berater

    Zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei weiser Übernahme von Mietverträgen

  • Betriebs-Berater

    Geschäftsveräußerung i.S. d. § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1a; ; UStG § ... 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG § 15a Abs. 1 S. 1; ; UStG 1 § 15a Abs. 1 S. 2; ; UStG § 15a Abs. 4; ; UStG § 15a Abs. 6a S. 1; ; FGO § 139 Abs. 4; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung der Übertragung eines nur teilweise vermieteten oder verpachteten und bebauten Grundstücks; Fortführung einer selbstständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsveräußerung bei teilw. Übernahme bestehender Mietverträge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der bestehenden Mietverträge durch den Erwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsveräußerung und Mieterübernahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung der Übertragung eines nur teilweise vermieteten oder verpachteten und bebauten Grundstücks; Fortführung einer selbstständigen wirtschaftlichen Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung auch bei teilweiser Übernahme der Mietverträge

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UStG § 1 Abs. 1a (J: 1993)
    Geschäftsveräußerung im Ganzen, Grundstücksveräußerung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Geschäftsveräußerung bei Verkauf von teils vermietetem und teils leerstehendem Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsveräußerung bei teilweiser Übernahme bestehender Mietverträge (IMR 2009, 408)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 1 Abs 1a
    Geschäftsveräußerung im Ganzen; Grundstücksveräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 138
  • BB 2009, 1835
  • BB 2010, 167
  • DB 2009, 1967
  • BStBl II 2009, 863
  • BStBl II 2010, 863
  • NZG 2009, 1320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

    Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht es nicht entgegen, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (BFH-Urteil in BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

    Unbeachtlich ist im Übrigen, dass der Erwerber das Büroinventar nicht übernommen hat, da eine Geschäftsveräußerung auch dann vorliegt, wenn der Erwerber das Unternehmen in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (BFH-Urteil in BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Die Beigeladene führt aus, aus Rdnrn. 29, 40 und 46 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes (Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128) lasse sich entnehmen, dass die Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht allein vom Willen des Veräußerers, sein (Teil-)Unternehmen zu verkaufen, abhängig gemacht werden könne.

    Die Bestimmung bezweckt nach der Rechtsprechung des EuGH, die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen (EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rdnr. 32) und erfasst dementsprechend die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rdnrn. 39 f.).

    Nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (EuGH-Urteil Zita Modes in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rdnr. 44).

  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Im Wesentlichen führt es aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 18. Januar 2005 V R 53/02 (BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730) die für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen erforderliche Fortführung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit auch den Übergang der Vermietungstätigkeit des Veräußerers auf den Erwerber voraussetze.

    § 1 Abs. 1a UStG dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in nationales Recht und ist entsprechend dieser Bestimmung richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730).

  • BFH, 01.04.2004 - V B 112/03

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849).
  • BFH, 22.11.2007 - V R 5/06

    Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Vielmehr führt der Erwerber den bisherigen Berichtigungszeitraum fort (BFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 5/06, BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448).
  • BFH, 06.06.2006 - V B 142/05

    Rechtliches Gehör; Urteil vor Ausführung eines Beweisbeschlusses

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen ist auch unerheblich, ob der Erwerber den Willen hatte, ein Unternehmen im Ganzen zu erwerben (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2006 V B 142/05, BFH/NV 2006, 2088, unter II. 3.).
  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 78/03

    Zur Unternehmereigenschaft bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks an den

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849).
  • BFH, 01.08.2002 - V R 17/01

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
    Da das gesamte Anlagevermögen --mit Ausnahme des Grundstücks-- nicht veräußert worden sei, finde das BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 17/01 (BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626), welches die Zurückbehaltung "einzelner Wirtschaftsgüter" betreffe, keine Anwendung.
  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (EuGH-Urteil Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 44; BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, Rz 25; in BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842, Rz 19; in BFHE 240, 366, BStBl II 2013, 1053, Rz 34).

    bb) Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von Rz 28 (II.2.d) des BFH-Urteils in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863 ab.

  • BFH, 03.12.2015 - V R 36/13

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    b) Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, und vom 6. Mai 2010 V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114, unter II.3.a) setzt die Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG entsprechend dem EuGH-Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes (Slg. 2003, I-14393) die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils voraus, der als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bildet, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    d) Der Erwerber muss außerdem beabsichtigen, den übertragenen Geschäftsbetrieb oder Unternehmensteil zu betreiben; nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (EuGH-Urteil Zita Modes, EU:C:2003:644, UR 2004, 19, Rz 44; BFH-Urteile vom 18.09.2008 - V R 21/07, BFHE 222, 170, BStBl II 2009, 254, unter II.1.a, Rz 20; vom 30.04.2009 - V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.2.a, Rz 25).

    cc) Der Annahme einer Geschäftsveräußerung in einem solchen Fall steht auch nicht entgegen, dass im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Geschäftsaufgabe durch den Veräußerer und der Fortführung der Geschäftstätigkeit durch den Erwerber einzelne Betriebsgrundlagen nicht mitübertragen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 18.08.2008 - XI B 192/07, BFH/NV 2008, 2065, unter 1.b und c, Rz 9 f.; BFH-Urteil in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.3., Rz 31).

    bb) Bestätigt wird die Unschädlichkeit der Fortführung vor der Übertragung durch das BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873 (Rz 19 f.) zur kurzfristigen Unterbrechung der Verpachtungstätigkeit, durch die Rechtsprechung des BFH zur Zulässigkeit von Durchgangserwerben (vgl. dazu BFH-Urteile vom 25.11.2015 - V R 66/14, BFHE 251, 526, BFH/NV 2016, 497, Rz 29; in BFHE 254, 283, BStBl II 2016, 909, Rz 41 f.; BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1306, Rz 21), die umsatzsteuerrechtliche Rechtsprechung des BFH zu leer stehenden Ferienwohnungen und Gebäudeteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.3., Rz 30; in BFH/NV 2014, 1600, Rz 12), sowie die BFH-Urteile in BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626 und vom 30.01.2014 - V R 33/13 (BFH/NV 2014, 1238) und den BFH-Beschluss vom 06.06.2006 - V B 142/05 (BFH/NV 2006, 2088).

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